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Inklusion
Besteht bei einem Kind der Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot, können
sich die Eltern zwischen der Beschulung am SBBZ,
im Rahmen einer KOF, oder der Inklusion
entscheiden. Voraussetzung ist eine umfassende
Beratung unter Federführung des Staatlichen
Schulamts.
Entscheiden sich die Eltern für die Inklusion,
werden im Rahmen einer Bildungswegekonferenz
die notwendigen Rahmenbedingungen und der
Lernort erörtert.
Für Schülerinnen und Schüler im
Förderschwerpunkt körperliche und motorische
Entwicklung stellen wir Lehrerstunden zur
Verfügung, um die Grundschulen und ggf. auch
die weiterführenden Schulen zu unterstützen.
Im Schuljahr 2023/2024 unterstützen wir
insgesamt 28 Schülerinnen und Schüler mit
festgestelltem Anspruch auf Sonderpäd.
Bildungsangebot in inklusiven Settings an
allgemeinen Schulen. Hierfür setzten wir
insgesamt 107 Lehrerstunden ein.
Die Schülerinnen und Schüler besuchten primär
die Grundschule (siehe Schaubild).
Ein Schwerpunkt ist die Mörikeschule in
Reutlingen-Sondelfingen. Dort konnte im
Schuljahr 2023/2024 nun im vierten Jahr
hintereinander eine inklusive Beschulung im
Rahmen einer sog. "gruppenbezogenen Lösung"
realisiert werden. "Gruppenbezogene Lösung"
heißt, dass Kinder mit Anspruch und mit
verschiedenen Förderschwerpunkt
zusammengefasst werden. Dadurch werden auch
die Ressourcen gebündelt.
Die inklusive Beschulung an der Mörikeschule
unterstützen wir mit einem erheblichen
Stundenumfang und hochkompetenten
Kolleginnen.